5. Der instruierende Verwaltungsrichter bewilligte dem Kläger mit Verfügung vom 2. Mai 2023 die unentgeltliche Rechtspflege und die unentgeltliche Rechtsvertretung durch Dr. iur. Eric Hemmerling. 6. Am 17. August 2023 ging beim Verwaltungsgericht der Beschluss der KESB der Stadt Zürich vom 27. Juni 2023 ein, womit der Prozessführung ausdrücklich zugestimmt und der Beiständin das Substitutionsrecht erteilt wurde. 7. Der Kläger stellte in der Replik vom 24. August 2023 folgende Begehren: An den Rechtsbegehren Ziffer 1. und 2. der Klage vom 11.01.2023 wird vollumfänglich festgehalten.