C. 1. Mit Eingabe vom 11. Januar 2023 erhob A._____ (Kläger) verwaltungsrechtliche Klage gegen die Einwohnergemeinde Q._____ mit folgenden Begehren: 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger bzw. seiner gesetzlichen Vertretung für die Schul- und Transportkosten der Monate August 2019 bis und mit Juli 2022 betreffend die Schule G., (…), den Betrag von Fr. 136'842.00 zuzüglich 5 % Zins ab Zeitpunkt der Klageeinreichung zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MwSt.) zulasten der Beklagten.