A. 1. A._____, geb. tt.mm.jjjj, leidet an einer reaktiven Bindungsstörung und lebt bei seiner Pflegemutter C._____ in Q._____. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Zürich hat für A._____ eine Beistandschaft errichtet, welche durch B._____, Soziale Dienste der Stadt Zürich, ausgeübt wird.