1.5. Zusammenfassend liegt mit dem als "Lernvertrag" bezeichneten Schriftstück ein rechtsgültiger verwaltungsrechtlicher Vertrag vor, in welchem sich die Beklagte zur Zahlung des vollständigen Teilnehmerbeitrags in Höhe von Fr. 2'100.00 verpflichtet hat. Dieser Vertrag bildet die Grundlage der vorliegenden Forderung.