Im Gegenzug verpflichten sich die Kursteilnehmer, einen Teilnehmerbeitrag in Höhe von Fr. 2'100.00 zu bezahlen. Durch die Unterschrift hat die Beklagte den Willen bekundet, zugunsten ihrer Tochter das Angebot der KSB anzunehmen, und sich dieser (bzw. dem Kanton als Träger der Schule) gegenüber zur Bezahlung des Teilnehmerbeitrags verpflichtet. -6-