SAR 422.200) führt der Kanton Brückenangebote für Jugendliche mit individuellen Bildungsdefiziten zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung. Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen werden in der Verordnung über die Kantonale Schule für Berufsbildung vom 7. November 2007 (SAR 422.221) geregelt. Beim vorliegend angebotenen Integrationskurs Grundkompetenzen 1 handelt es sich somit um eine Verwaltungsaufgabe, welche ihre Grundlage im öffentlichen Recht hat und durch die KSB ausgeführt wird.