3. Die Beklage sei zu verpflichten, dem Kläger die Betreibungskosten in der Höhe von Fr. 73.30 (Rechnung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamts X. vom 7. Dezember 2021) zu bezahlen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten. C. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 1. Dezember 2022 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: