4. Von diesen 7 Raten bezahlte A. trotz mehrfacher Mahnung nur deren zwei, weshalb am 7. Dezember 2021 für die restliche Forderung in Höhe von Fr. 1'500.00 die Betreibung eingeleitet wurde. Gegen den daraufhin ausgestellten Zahlungsbefehl erhob A. Rechtsvorschlag. B. Mit Eingabe vom 11. August 2022 reichte der Kanton Aargau, handelnd durch den Rechtsdienst des BKS, beim Verwaltungsgericht Klage gegen A. ein mit folgenden Anträgen: 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger folgende Beträge zu bezahlen: