4. 4.1. Die Beklagte macht gegenüber dem Kläger eine Schadenersatzforderung in Höhe von Fr. 34'874.10 (vorbehältlich weiterer Kosten) wegen eines zumindest grobfahrlässig verursachten Schadens im Sinne von Art. 15 Personalreglement oder Art. 3 Abs. 2 Personalreglement i.V.m. § 31 Abs. 1 PersG durch dessen Fehler und Unterlassungen bei der Rechnungsführung und der zeitgemässen Ausgestaltung der Arbeitsprozesse geltend, die sie der Entschädigungsforderung des Klägers zur Verrechnung gegenüberstellt.