die Beilage zu seiner Eingabe vom 21. August 2023 [Arbeitsvertrag mit der Einwohnergemeinde R._____]). Weil die Kündigung sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht widerrechtlich gewesen wäre, rechtfertigt sich aufgrund der gesamten Umstände eine Entschädigung in Höhe von drei Bruttomonatslöhnen (inkl. Anteil 13. Monatslohn) bzw. der eingeklagten Fr. 30'000.00.