3.3. Der Kläger begründet die eingeklagte Entschädigungshöhe mit den Kündigungsumständen, seinem fortgeschrittenen Lebensalter sowie der Anzahl Dienstjahre bei der Beklagten. Mit Rücksicht darauf, dass die Arbeitsleistung des Klägers bis zuletzt, mithin auch als Stellvertreter des neuen Leiters der Abteilung Finanzen nicht zufriedenstellend war und der Kläger wohl zu wenig Einsicht in die Mangelhaftigkeit seiner Leistung zeigte (siehe dazu Erw.