Im Rahmen der jährlichen Mitarbeiterbeurteilung vom 30. November 2021, die für den Kläger aufgrund einer tiefen Bewertung seiner Fachkompetenz, seiner Ausführungskompetenz, seiner Persönlichkeitskompetenz und seiner Führungskompetenz für einen langjährigen und damit erfahrenen Mitarbeiter insgesamt denkbar schlecht ausfiel, wurde mit dem Kläger eine Zielvereinbarung abgeschlossen (Klageantwortbeilage 3). Darin wurde festgehalten, dass der Kläger die Mängel und Hinweise aus dem Schlussbericht der B._____ AG (vom 8. November 2021;