– darauf verlegt hätte, seine Probleme bei der Rechnungsführung bis zu seiner baldigen Pensionierung "mehr schlecht als recht auszusitzen". Alles andere würde mit Blick auf die jahrzehntelange Tätigkeit des Klägers bei der Beklagten denn auch einigermassen erstaunen und liesse sich höchstens dann befriedigend erklären, wenn seine intellektuellen Fähigkeiten mit fortschreitendem Alter dermassen nachgelassen hätten, dass er sich den allenfalls auch gestiegenen Anforderungen an seine Aufgaben als Leiter der Abteilung Finanzen bzw. dessen Stellvertreter irgendwann schlicht nicht mehr gewachsen sah. Entsprechendes wird von der Beklagten allerdings nicht behauptet und konkret dargetan.