Des Weiteren wurde dem Kläger sinngemäss mitgeteilt, dass sein neuer Vorgesetzter G._____ mit seinen Leistungen und eventuell seinem Verhalten unglücklich war und einer weiteren Zusammenarbeit kritisch bis ablehnend gegenüberstand. Die Kündigung seines Anstellungsverhältnisses scheint jedoch dem Kläger nicht explizit angedroht worden zu sein (vgl. auch Protokoll, S. 9, 17 und 28). Stattdessen wurde er – etwas verklausuliert – zur Stellungnahme zum Stand der Fehlerbereinigung in der Gemeindebuchhaltung, zum Arbeitsumfeld in der Abteilung Finanzen sowie zu seinem persönlichen Befinden und seinen Erwartungen aufgefor- - 25 -