zur von ihr respektive dem Gemeinderat beabsichtigten Kündigung angehört zu haben. Weil der Gemeinderat die Auflösung des Anstellungsverhältnisses des Klägers gemäss Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 30. Mai 2022 (Klageantwortbeilage 7) an diesem Datum beschlossen hat, kann eine (wirksame) vorgängige Anhörung zwecks Gewährung des rechtlichen Gehörs (inklusive Kenntnisnahme der Argumente des Klägers und deren Berücksichtigung beim Auflösungsentscheid) nur am gleichen Tag oder davor, hingegen nicht erst beim Kündigungsgespräch am Folgetag des 31. Mai 2022 stattgefunden haben. Den beim Gespräch vom 30. Mai 2022 protokollierten Äusserungen von Gemeindeschreiber F.___