Ferner erhielt der Kläger auch keine Vorteile und Leistungen im Hinblick auf die Stellensuche, etwa in Form einer Weiterbildung, eines Coachings oder Case Managements, was aufgrund der von der Beklagten geltend gemachten Defizite des Klägers einen echten Mehrwert für ihn bedeutet hätte. Den Verzicht auf die Geltendmachung möglicher Gegenforderungen gegenüber dem Kläger wegen mindestens grobfahrlässiger Schadensverursachung durch dessen mangelhafte Rechnungsführung kann die Beklagte nicht als Konzession an den Kläger bzw. als Entgegenkommen diesem gegenüber einbringen, weil eine solche Schadenersatzforderung beim Abschluss des