6 des Aufhebungsvertrags). Ferner erhielt der Kläger auch keine Vorteile und Leistungen im Hinblick auf die Stellensuche, etwa in Form einer Weiterbildung, eines Coachings oder Case Managements, was aufgrund der von der Beklagten geltend gemachten Defizite des Klägers einen echten Mehrwert für ihn bedeutet hätte.