3.3). In jenem Fall hatte der Arbeitgeber die Stelle bereits wieder mit einer anderen Person besetzt. Diese Konstellation ist auch hier gegeben, weil die Stelle des Klägers nahtlos mit K._____ besetzt wurde (Protokoll, S. 19). Doch auch ohne solche Neubesetzung hatte die Beklagte offenkundig wenig bis kaum Interesse an der in ihren Augen mangelhaften - 18 -