Des Weiteren steht hier eine Umgehung von Art. 8 Personalreglement zur Debatte, nach dessen Abs. 1 die Kündigung eines Anstellungsverhältnisses durch den Gemeinderat einen sachlich hinreichenden Grund voraussetzt, und nach dessen Abs. 2 der Betroffene vor Erlass einer Kündigung anzuhören ist. Bei der Frage nach dem Vorliegen eines sachlichen Kündigungsgrundes handelt es sich um eine sogenannte doppelrelevante Tatsache, die einerseits für die Beurteilung eines Umgehungstatbestandes (beim Fehlen eines sachlichen Kündigungsgrundes würde Art. 8 Abs. 1 Personalreglement durch den Abschluss des Aufhebungsvertrags umgangen), an-