Beim Gespräch vom 30. Mai 2022 habe sich der Kläger abwehrend verhalten, dem Gemeinderat seinerseits eine Abwehrhaltung ihm gegenüber vorgeworfen und keinerlei Einsicht in die Mangelhaftigkeit seiner Leistung oder die schlechte Stimmung in der Abteilung Finanzen gezeigt, sondern Ausflüchte und die Schuld bei anderen gesucht. Im vorbereiteten Kündigungsschreiben vom 31. Mai 2022 (Klageantwortbeilage 8) werde explizit auf das Gespräch vom Vortag Bezug genommen und dazu ausgeführt, dass die Erkenntnisse daraus in die Beurteilung über die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Kläger eingeflossen seien.