Funktionsänderung (Rückstufung zum Stellvertreter des Leiters der Abteilung Finanzen) sehr zurückgezogen arbeite, sich mit Massenfakturierungen befasse und keinen aktiven Austausch mit seinem Vorgesetzten G._____ pflege, der Kläger zu wenig Engagement bei den Aufräum- und Korrekturarbeiten an den Tag lege und G._____ kein Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Fachkompetenz des Klägers habe. Mit der Rückstufung zum Stellvertreter des Leiters Finanzen sei der Kläger nicht "abgestraft" worden. Vielmehr sei er sogar froh darum gewesen, weil er selber gemerkt habe, dass er als Abteilungsleiter heillos überfordert gewesen sei.