___ AG in den vergangenen Jahren Fehler in der Rechnungslegung zu Tage gefördert hätten, die von Jahr zu Jahr wiederholt worden seien, der Kläger die an ihn gestellten Erwartungen nicht erfülle und nicht gewillt oder nicht dazu in der Lage sei, die Beanstandungen selbständig zu bereinigen, der Arbeitsaufwand des Klägers gross und seine Motivation klein sei, ihm das benötigte Fachwissen fehle, überall Fehler des Klägers aus den Vorjahren zu finden seien, die Zusammenarbeit des Klägers und K._____ (Mitarbeiterin der Abteilung Finanzen) nicht funktioniere, indem ihr der Kläger zu wenig Einblick in die Aufgaben der Abteilung gewährt habe, der Kläger seit seiner