(Klageantwortbeilage 1), S. 11–13, seien die vom Kläger zu verantwortenden Rechnungslegungsmängel detailliert aufgelistet worden. Beim Mitarbeitergespräch vom 30. November 2021 habe der Kläger die zweitschlechteste Bewertung erhalten. Zudem sei er abgemahnt und angehalten worden, die Jahresrechnung 2021 bis März 2022 in Ordnung zu bringen, dafür die Unterstützung von C._____ von der B._____ AG in Anspruch zu nehmen und bei der Neustrukturierung der Abteilung Finanzen aktiv und konstruktiv mitzuwirken, was alles nicht geschehen sei. Nach erfolgter Prüfung der Jahresrechnung 2021 hätten die Revisoren C._____ und H._____