Für die Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags sei ihm die gewünschte Bedenkzeit auch nicht eingeräumt worden. Schliesslich habe die Auflösung seines Anstellungsverhältnisses schon vor dem Gespräch vom 31. Mai 2022 festgestanden. Dies alles stelle eine eklatante Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör dar, was einen weiteren Grund für die Zusprechung einer Entschädigung wegen widerrechtlicher Kündigung bilde.