In dieser Zeit habe G._____ keine Sitzung abgehalten, um mit dem Kläger die -9- künftige Zusammenarbeit zu regeln. Im Übrigen seien auch keine Unterstützungsmassnahmen für den Kläger wie Weiterbildungen etc. angeboten worden. Auch unter diesem Gesichtspunkt hätte dem Kläger eine Entschädigung wegen widerrechtlicher Kündigung bezahlt werden müssen.