a Personalreglement auf 100% des AHV-pflichtigen Lohns belaufen hätten, gegenüber den über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus geschuldeten Leistungen der Krankentaggeld- und der obligatorischen Unfallversicherung, die nur 80% des AHV-pflichtigen Lohns abgedeckt hätten. Damit hätte er während maximal 180 Tagen auf 20% seines Lohns verzichtet.