1.2.3. Der augenscheinlichste Vorteil aus dem Aufhebungsvertrag sei für ihn die Freistellung während der um einen Monat auf vier Monate verlängerten Kündigungsfrist (Juni bis September anstatt nur bis August 2022) gewesen. Von diesen vier Monaten oder 86 Arbeitstagen seien allerdings nicht bezogene 38 Ferientage (15,5 im Jahr 2021; 22,5 von Januar bis September 2022) in Abzug zu bringen. Damit belaufe sich der wirtschaftliche Wert der Freistellung auf ca. zwei Monatslöhne (86 Arbeitstage – 38 Ferientage = 48 Tage / 21,75 Tage).