1.2. 1.2.1. Der Kläger argumentiert im Wesentlichen, der Aufhebungsvertrag sei unzulässig, weil er einerseits bei dessen Unterzeichnung unter Druck gesetzt worden sei. Er habe sich bei Gemeindeammann E._____ und Gemeindeschreiber F._____ beim Kündigungsgespräch vom 31. Mai 2022 eine Bedenkzeit bis zum Folgetag, den 1. Juni 2022, erbeten, die ihm nicht gewährt worden sei. Andererseits werde damit eine Umgehung zwingender Kündigungsschutzbestimmungen bezweckt, ohne ihm als Arbeitnehmer gleichwertige Vorteile zu bieten. Es handle sich nicht um eine Vereinbarung mit echten gegenseitigen Zugeständnissen.