AGVE] 2008, S. 450, 2006, S. 429). Streitigkeiten betreffend die Rechtmässigkeit der anstelle des allenfalls ungültigen Aufhebungsvertrags supponierten Kündigung des Anstellungsverhältnisses einschliesslich der daraus abgeleiteten vermögensrechtlichen Folgen (Entschädigung wegen widerrechtlicher Kündigung) sind somit ebenfalls vertraglicher Natur. Das Verwaltungsgericht ist demnach zuständig, die vorliegende, aus der Ungültigkeit des Aufhebungsvertrags und der unrechtmässigen Kündigung des Anstellungsverhältnisses zwischen den Parteien abgeleitete Entschädigungsforderung integral im Klageverfahren zu beurteilen.