4. Mit Verfügung des instruierenden Verwaltungsrichters vom 8. August 2023 wurden die Parteien auf den 2. Oktober 2023 zu einer mündlichen Verhandlung mit Parteibefragung vorgeladen. Zusätzlich wurden die Parteien über die Beweislastverteilung aufgeklärt. Ausserdem wurde der Kläger zu Angaben dazu aufgefordert, seit wann er nach dem Ausscheiden bei der Beklagten eine neue Stelle (als Fachspezialist bei der Abteilung Finanzen der Gemeinde R._____) angetreten hat und welchen Lohn er dort verdient, samt Belegen.