5. Am 25. Mai 2022 orientierte G._____ den Gemeinderat über seine zwischenzeitlichen Erkenntnisse aus seinem vertieften Einblick in den Bereich Finanzen. Am 30. Mai 2022 wurde A._____ im Beisein von Gemeindeammann E._____, Gemeindeschreiber F._____ und G._____ dazu angehört. Dabei konnte sich A._____ spezifisch zu den Punkten Stand Fehlerbereinigung in der Gemeindebuchhaltung, Arbeitsumfeld im Bereich Finanzen sowie persönliches Befinden und Erwartungen äussern. Noch am gleichen Tag fällte der Gemeinderat den Beschluss, das Arbeitsverhältnis mit A._____ per 30. September 2022 zu beenden, entweder mittels Kündigung oder einvernehmlich im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung.