2. Im Herbst 2021 gab der Gemeinderat Q._____ bei der B._____ AG eine Analyse der Rechnungslegung der Abteilung Finanzen in Auftrag. Der dazu verfasste Bericht vom 8. November 2021 ergab unter anderem Mängel in der Rechnungsführung/-legung und in den betrieblichen Prozessen/Abläufen, ungenügende Pensen und fehlende Fach- und Führungskompetenzen. Darauf beschloss der Gemeinderat am 15. November 2021, für die Unterstützung, Begleitung und Kontrolle von A._____ bei der Aufarbeitung und Bereinigung der Mängel in der Rechnungsführung die Dienste der B._____ AG bzw. von C._____ und für die Bereinigung der Anlagenbuchhaltung diejenigen der D._____ AG in Anspruch zu nehmen.