A. 1. A._____, Jahrgang 1962, war seit 1. Januar 1993 bei der Einwohnergemeinde Q._____ angestellt, zunächst als Verwaltungsangestellter, ab 1. Juli 1997 als Leiter Bereich Finanzen und Steueramtsvorsteher, letzteres befristet bis 31. Dezember 2010. Seit 1. April 2022 fungierte er als Stellvertreter des Leiters Bereich Finanzen.