sich darüber kein Beweis führen lässt. Andere Themen erachtet das Verwaltungsgericht als schlechterdings irrelevant, beispielsweise das Verhältnis zwischen Alt-Regierungsrätin B._____ und dem Kläger, ob F._____ während der Arbeitsunfähigkeit des Klägers Gerüchte über ihn gestreut hat und welcher Art die Kompetenzkonflikte zwischen dem Kläger und der ehemaligen Leiterin der Abteilung Gesundheit (AJ._____) konkret waren. Schliesslich sind bestimmte Darstellungen beider Seiten unstreitig, wie das angespannte Verhältnis zwischen AJ._____ und der ehemaligen Kantonsärztin (AL._____), oder dann ausreichend dokumentiert. Der Inhalt der von AK.