___) machen könnten, weil deren beruflichen Fähigkeiten nicht Gegenstand des vorliegenden Prozess bilden. Selbst wenn sie entsprechende Defizite aufgewiesen hätten, wäre dies weder Gegenbeweis noch Rechtfertigung für eigene Führungsdefizite des Klägers. Auf der anderen Seite verzichtet das Verwaltungsgericht auf die Einvernahme von weiteren Personen ausserhalb der AMB, die zu wenig Einblick gehabt haben dürften, um die Arbeits- und Führungsweise des Klägers in allgemeiner Weise beurteilen zu können. Zum Teil sind aber die Ausführungen des Beklagten, etwa diejenigen zum Thema der inadäquaten Behandlung von Schnittstellenpartnern auch dermassen pauschal gehalten und unsubstanziiert, dass