Von weiteren Zeugenbefragungen oder Urkundeneditionen erwartet sich das Verwaltungsgericht in zulässiger antizipierter Beweiswürdigung keine für die Beurteilung der vorliegenden Klage relevanten zusätzlichen Erkenntnisse. Das betrifft namentlich die vom Kläger angerufenen Zeugen, die bestätigen sollen, dass die Leistungen des Klägers als Leiter der Task Force Coronavirus gut waren, das Verhältnis zwischen dem Kläger und den - 56 -