6. Zusammenfassend hat der Kläger Anspruch auf die Feststellung, dass die Kündigung seines Anstellungsverhältnisses widerrechtlich ist. Zudem schuldet ihm der Beklagte wegen (materiell) widerrechtlicher Kündigung eine Entschädigung in der Höhe von Fr. 30'000.00. Weitergehend ist die Klage als unbegründet abzuweisen.