Aufgrund der geschilderten Umstände hält das Verwaltungsgericht eine Entschädigung in Höhe von rund zwei Monatslöhnen bzw. Fr. 30'000.00 für angemessen. Nicht als entschädigungserhöhend wertet das Verwaltungsgericht dabei den Umstand, dass vom Stellenverlust des Klägers eine hohe leitende Stelle betroffen war. Es ist nicht ersichtlich, weshalb ein Mitarbeitender in leitender Stellung von vornherein und ohne weiteres (proportional) höher entschädigt werden sollte als Mitarbeitende auf tieferem Funktionsund Lohnniveau.