Es gelang ihm, relativ schnell wieder Fuss zu fassen. Im März 2022 begann er mit einer Ausbildung zum Militärattaché und im September 2022 trat er die Stelle als Militärattaché in Q._____ an, wo er jetzt gemeinsam mit seiner Frau auch wohnt. Er berichtete davon, dass ihm dieser spannende Job grosse Freude bereite und er ihn als grosse Bereicherung empfinde. Von einem wirtschaftlichen Abstieg sprach er in diesem Zusammenhang nicht (Protokoll, S. 59 f.). Angesichts dieser Situation ist auch nicht davon auszugehen, dass der Kläger durch die Kündigung als solche einen grossen Reputationsverlust erlitten hat.