Fr. 90.00 Pikettentschädigung). Diese Pönale sei in seinem Fall gerechtfertigt, weil sein Anspruch auf rechtliches Gehör mehrfach und in schwerwiegender Weise missachtet worden sei, ihm keine Bewährungszeit angesetzt worden sei, er nicht die versprochenen laufenden Rückmeldungen zu seiner Bewährung erhalten habe, ein rücksichtsloses und persönlichkeitsverletzendes Vorgehen des Departementsvorstehers ab dem Zeitpunkt der Mahnung vom 23. Dezember 2020 vorgelegen habe, die sachlichen Kündigungsgründe bloss vorgeschoben worden seien, sich die Kündigung gegen einen fachlich sehr guten, integren, effizient arbeitenden, führungserfahrenen und äusserst