5. 5.1. Der Kläger verlangt vom Beklagten für die widerrechtliche Kündigung seines Anstellungsverhältnisses eine Entschädigung in Höhe von fünf Bruttomonatslöhnen (inkl. Anteil 13. Monatslohn, Pauschalspesen und Pikettentschädigung) im Betrag von Fr. 78'725.00 (5 x Fr. 15'475.00 [Fr. 15'322.10 Monatslohn; Fr. 335.35 Spesen; Fr. 90.00 Pikettentschädigung).