Dass D._____ im Gegensatz zu Alt-Regierungsrat C._____ der AMB keinen Antrittsbesuch abstattete, nicht regelmässig respektive ab einem bestimmten Zeitpunkt gar nicht mehr an den Departementsrapporten der AMB teilnahm und keine standardisierten Vierau- gen-Gespräche mit dem Kläger durchführte (vgl. Protokoll, S. 49 f. und 62 f.), kann andere Ursachen als ein zwischenmenschlicher Konflikt gehabt haben. Dass sich der Führungsstil und das Kommunikationsverhalten auch unter Departementsvorstehern erheblich voneinander unterscheiden können, liegt auf der Hand. Gemäss D.__