Vielmehr habe dem Departementsvorsteher dafür schlicht die Zeit gefehlt, weshalb er den Generalsekretär entsprechend instruiert habe. Das gelte auch für die Departementsrapporte mit anderen Abteilungen. Bei den Zivilschutzeinsätzen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen während der zweiten Covid-Welle habe der Kläger die formal-legalistische Haltung vertreten, dass seine Ab- - 50 -