habe präsentieren lassen, Nichtteilnahme an den Departementsrapporten mit der AMB seit Mitte November 2020, einhergehend mit fehlender Kommunikation der Ziele zumindest für Schlüsselgeschäfte, den unwirsch geäusserten Hinweis beim Dialoggespräch vom 15. Januar 2021, dass der Kläger seine Bemerkungen zu seiner Mitarbeiterbeurteilung in das dafür vorgesehene Feld im Beurteilungsbogen eintragen könne, fehlende Bereitschaft, die Argumente des Klägers zu hören und sich damit auseinanderzusetzen, und den Aufbau einer Einschüchterungs- und Angstkultur gegenüber der AMB. Das Mahngespräch vom 23. Dezember 2020 sei das erste