4.3. 4.3.1. Deutliche Anzeichen für einen Arbeitskonflikt sind aus Sicht des Klägers, dass der Departementsvorsteher ihm gegenüber den Dialog verweigert und ihn verschiedentlich herabgewürdigt habe, durch Drohung mit Entbindung von Aufgaben, etwa im Zusammenhang mit der Beurteilung von Einsätzen des Zivilschutzes in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen während der zweiten Covid-Welle (vgl. Klagebeilage 14), Zwangsabkommandierungen von Mitarbeitenden der AMB (in die Abteilung Gesundheit), fehlende Wertschätzung gegenüber der Arbeit der AMB, die er nie besucht habe und von der er sich deren breite Aufgabenbereiche und aktuellen Projekte nie à fond