Dieser Vorfall hinterliess bei Regierungsrat D._____ den Eindruck, dass der Kläger primär seinen eigenen Willen durchsetzen und gegenläufige Anordnungen seines Vorgesetzten nur unwillig Folge leistete, begleitet von stetigen und von D._____ als mühsam empfundenen Diskussionen (Protokoll, S. 67 f.). Aus den Aussagen des Klägers an der Parteibefragung schimmerte denn auch durch, dass er seinerseits einseitige Ansagen des Departementsvorstehers nicht besonders schätzte und sich mehr Dialogbereitschaft von diesem gewünscht hätte (vgl. Protokoll, S. 50).