Erst in seiner Mail vom 26. November 2020 lenkte er ein und teilte dem Departementsvorsteher mit, dass die Gesuche nun nach seinen Vorgaben bearbeitet würden; dies, nachdem der Departementsvorsteher dem Kläger mit der Einsetzung eines Stellvertreters für die Bearbeitung der Gesuche gedroht hatte, was der Kläger als Freistellungsandrohung auffasste (vgl. Protokoll, S. 49 f.), aber gemäss den Aussagen von D._____ nicht so gemeint war (vgl. Protokoll, S. 68). Dieser Vorfall hinterliess bei Regierungsrat D.__