Im Zusammenhang mit der Aushändigung von Polycom-Geräten an die Feuerwehren für die Inbetriebnahme der Notfalltreffpunkte, der verzögerten Aufnahme der Leiterin der Abteilung Gesundheit in den Wahlantrag an den Regierungsrat für die Neubesetzung des KFS sowie der Anpassung des Terminplans für das Rechtssetzungsprojekt BZG-AG zeigte der Kläger neuerlich gewisse Anzeichen dafür, sich den Weisungen der Departementsleitung widersetzen zu wollen (vgl. dazu schon die Erw. 3.3.5.3). Seine diesbezügliche Haltung mag zumindest im DGS auch daher gerührt haben, dass sich der Kläger von der Departementsleitung zu wenig gehört und verstanden sowie übergangen fühlte (vgl. Protokoll, S. 62 f.).