3.3.5.3 vorne eingegangen. Auch dass der Auftritt des Klägers zwar nicht überall, aber immerhin an einigen Stellen vor allem innerhalb der Kantonsverwaltung schlecht ankam, wurde bereits - 46 - in Erw. 3.3.4.3 vorne erläutert. Ob die dort beschriebenen Spannungen einem direktorial-autoritären Verhalten des Klägers geschuldet waren oder andere Gründe hatten, ist dabei zweitrangig. Auf jeden Fall ist naheliegend, dass der Kläger auch im Umgang mit Schnittstellenpartnern (nebst demjenigen mit ihm unterstellten Mitarbeitenden) nicht immer einfach und adäquat war, was zu Zerwürfnissen mit gewissen Personen und Kreisen führte.