Der Umstand, dass die Gemeinde deswegen beim Departementsvorsteher eine Aufsichtsanzeige gegen den Kläger eingereicht habe, spreche für sich. Im September 2020 habe der Departementsvorsteher noch keine Termine für den Augenschein angeben können, weil der Schriftenwechsel, der schon lange hätte durchgeführt werden können und für den mindestens drei Monate anzuberaumen gewesen seien, noch ausgestanden habe.